Batteriegesetzhinweise
Da unser Sortiment auch Produkte enthält, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten oder mit solchen betrieben werden, sind wir nach den Vorgaben der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sowie des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) verpflichtet, Sie als Endnutzerin bzw. Endnutzer über folgende Punkte zu informieren.
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer gesetzlich dazu verpflichtet, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, das auf Batterien und Akkumulatoren angebracht ist, weist auf diese Pflicht hin. Befindet sich unterhalb des Symbols ein chemisches Zeichen (Pb, Cd oder Hg), bedeutet dies, dass die Batterie mehr als die gesetzlich festgelegten Grenzwerte an Blei (Pb), Cadmium (Cd) bzw. Quecksilber (Hg) enthält.
Sie können Altbatterien unentgeltlich bei uns zurückgeben: Senden Sie uns die Altbatterien ausreichend frankiert an unsere im Impressum genannte Geschäftsadresse zurück. Alternativ können Sie Altbatterien in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei bei jeder öffentlichen Sammelstelle Ihrer Gemeinde sowie bei jedem Handelsgeschäft, das Batterien oder Akkumulatoren anbietet, in unmittelbarer Nähe zurückgeben, ohne dort etwas kaufen zu müssen.
Batterien können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Insbesondere lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren bergen bei beschädigter, gequetschter oder unsachgemäß entsorgter Handhabung Brand- und Verletzungsrisiken. Eine getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Verwertung trägt dazu bei, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und die Umwelt zu schützen.